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RECHTSGEBIETE
RECHTSGEBIETE
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandschaft.
Bei Trennung und Scheidung sowie in sämtlichen unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt) vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir Ihr Ansprechpartner.
Gegenüber Ämter und Behörden vertreten wir Ihre Interessen in sämtlichen Angelegenheiten die elterliche Sorge oder auch den Unterhalt betreffend.
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, Personen von der Erbfolge auszuschließen. In diesem Falle ist das Pflichtteilsrecht relevant.
Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen:
Das Zivilrecht begegnet uns allen jeden Tag, es regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein in folgenden Rechtsgebieten:
Bei all diesen Schwierigkeiten im täglichen Leben beraten wir Sie gerne und kümmern uns um Ihr Anliegen. Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandschaft.
Bei Trennung und Scheidung sowie in sämtlichen unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt) vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir Ihr Ansprechpartner.
Gegenüber Ämter und Behörden vertreten wir Ihre Interessen in sämtlichen Angelegenheiten die elterliche Sorge oder auch den Unterhalt betreffend.

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