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ERBRECHT
ERBRECHT
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, Personen von der Erbfolge auszuschließen. In diesem Falle ist das Pflichtteilsrecht relevant.
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